Studieren in Deutschland – mit einer Studienplatzklage zum Wunschstudium

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NC Pharmazie: Auswahlgrenzen für den Studiengang Pharmazie

Der Studiengang Pharmazie ist an deutschen Universitäten zulassungsbeschränkt, es steht also nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung.

Studienplätze für Studienanfänger in der Pharmazie werden über Hochschulstart im zentralen Vergabeverfahren in drei Hauptquoten vergeben:

Mit welcher Note oder Punktzahl hatte man in den vergangenen Semestern Chancen auf einen Studienplatz? Aufschluss darüber geben die nachfolgend zusammengetragenen Auswahlgrenzen.

Tipp: Informieren Sie sich auch zu den Möglichkeiten einer Studienplatzklage im Studiengang Pharmazie, wenn Sie an einer bestimmten Universität studieren wollen und noch keine anderweitige Zulassung für Ihren Wunschstudiengang Pharmazie haben.

Die Abiturbestenquote im Studiengang Pharmazie

Nach Abzug der der sog. Vorabquoten werden für Studienanfänger in der Pharmazie 30 % der Studienplätze in der Abiturbestenquote vergeben. Die Auswahlgrenze in dieser Quote wird oft auch als NC im Studiengang Pharmazie bezeichnet. Das führt oft zu dem Missverständnis, die Auswahlgrenzen würden von den Hochschulen vor der Studienplatzvergabe festgelegt, was aber nicht der Fall ist. Eine Auswahlgrenze von 1,4 sagt nur, dass der/die letzte zugelassene Bewerber/in in dieser Quote diese Durchschnittsnote hatte. NC, also „Numerus Clausus“ bedeutet beschränkte Anzahl und weist darauf hin, dass im Studiengang Pharmazie nur eine bestimmte Zahl an Studienplätzen für die Vergabe an Studienanfänger verfügbar ist.

Die Auswahlgrenzen in der Abiturbestenquote zeigen also, welche Punktzahl oder Note der Bewerber hatte, der gerade noch eine Zulassung bekommen konnte. Durch den Vergleich der Auswahlgrenzen der letzten Semester mit der eigenen Punktzahl bekommt man einen guten Überblick über die eigenen Zulassungschancen und die Zulassungswahrscheinlichkeit.

In der Abiturbestenquote werden die Bewerber nach der Gesamtpunktzahl der Hochschulzugangsberechtigung (HZB, z. B. Abitur) zugelassen. Dabei werden nur die Bewerber mit HZB aus dem gleichen Bundesland miteinander verglichen und so 16 Landeslisten erstellt. Diese werden nach einer komplexen Berechnung in eine Bundesliste überführt, nach der die Vergabe der Studienplätze erfolgt. Darum unterscheiden sich die Auswahlgrenzen je nach Bundesland, in dem die HZB erworben wurde. Wählen Sie daher zunächst das Bundesland aus, in dem Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

NC Pharmazie nach Durchschnittsnote für das Bundesland Baden-Württemberg
Hochschule WS 2023/24SS 2023WS 2022/23SS 2022
FU Berlin 1,4 1,4 1,3 1,7
Bonn 1,5 1,7 1,5 1,9
Braunschweig 1,5 1,8 1,6 2,0
Düsseldorf 1,4 1,6 1,4 1,9
Erlangen-Nürnberg 1,7  1,8  
Frankfurt/M. 1,6 1,8 1,6 1,9
Freiburg 1,6  1,7  
Greifswald 1,6 1,7 1,6 1,8
Halle-Wittenberg 1,7  1,8  
Hamburg 1,3  1,3  
Heidelberg 1,0  1,0  
Jena 1,8  1,7  
Kiel 1,4 1,8 1,5 1,9
Leipzig 1,0  1,1  
Mainz 1,4 1,7 1,5 1,9
Marburg 1,8 1,8 1,8 2,0
München 1,5 1,7 1,5 1,9
Münster 1,3 1,6 1,3 1,8
Regensburg 1,8  1,8  
Saarland 1,8  1,9  
Tübingen 1,9  1,9  
Würzburg 1,6 1,7 1,4 1,9

Die Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) im Studiengang Pharmazie

10 % der Studienplätze in der Pharmazie werden in der Zusätzlichen Eignungsquote vergeben. Während in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin in der ZEQ ausschließlich nach schulnotenunabhängigen Kriterien vergeben werden darf, gibt es für Pharmazie eine Ausnahme. Hier darf die Note der HZB doch mit berücksichtigt werden. Hauptsächlich wählen die Hochschulen aber aus nach:

  • Testverfahren: PhaST - Pharmazeutischer Studierfähigkeitstest, HAM-Nat - Hamburger Auswahlverfahren für medizinische Studiengänge, TMS - Test für medizinische Studiengänge,
  • anerkannte Berufsausbildung und Berufstätigkeit,
  • anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich,
  • anerkannter Preis.

Jede Hochschule bestimmt die Kriterien in der ZEQ selbst. Die allermeisten Unis greifen auf den PhaST zurück. Insgesamt sind bis zu 100 Punkte möglich. Um Ihr Testergebnis oder Ihre Berufsausbildung in Punkte der jeweiligen Hochschule umzurechnen, helfen die Übersicht über die ZEQ bei Hochschulstart oder die Auswahlsatzungen der Hochschulen.

Übrigens spielen Wartesemester keine Rolle mehr.

Das Auswahlverfahren der Hochschulen im Studiengang Pharmazie

60 % der Studienplätze im Studiengang Pharmazie werden in der Quote Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Neben der Note der HZB können Hochschulen eines oder mehrere der folgenden notenunabhängige Kriterien berücksichtigen:

  • Testverfahren: PhaST - Pharmazuetischer Studierfähigkeitstest, TMS oder HAM-Nat
  • anerkannte Berufsausbildung und Berufstätigkeit, z.B. Chemielaborant/in, MTA usw.,
  • anerkannter Dienst im fachlich einschlägigen Bereich,
  • anerkannter Preis.

Jede Hochschule kann diese Kriterien im Auswahlverfahren kombinieren und deren Gewichtung festlegen. Bewerber können bis zu 100 Punkte im Auswahlverfahren erreichen. Wie viele Punkte Sie mit mit Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und anderen Kriterien im Auswahlverfahren der jeweiligen Hochschule erreichen, können Sie anhand der Übersichten bei Hochschulstart und der Auswahlsatzungen der Hochschulen ermitteln. Die Auswahlgrenzen der zurückliegenden Semester im AdH und der ZEQ finden Sie hier:

NC Pharmazie für ZEQ und AdH im undefined
Hochschule ZEQ AdH1 AdH2 AdH3

Der Vergleich mit den Auswahlgrenzen der vergangenen Semester kann freilich immer nur als Anhaltspunkt dienen, denn die Bewerbersituation, aber auch die Auswahlkriterien können sich ändern.

Tipp: Eine weitere Zulassungsmöglichkeit an Ihrer Wunschhochschule haben Sie mit einer Studienplatzklage! In einem kostenlosen Telefonat gehen wir gern auf Ihre Fragen zur Studienplatzklage im Studiengang Pharmazie ein.