Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Studiengängen. Dies gilt für alle Studienplätze, die entweder über die ZVS (Zentrale für die Vergabe von Studienplätzen) oder direkt von Hochschulen vergeben werden, insbesondere für Bachelor-, Master-, Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudiengänge.

Hochschulrecht ist Landesrecht mit teilweise sehr unterschiedlichen Formvorschriften und Ausschlussfristen. Auch hier gilt: Informieren Sie sich frühzeitig!

Wenn Sie bereits in einem anderen Studienfach in Deutschland oder im Ausland anrechenbare Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, haben Sie als Quereinsteiger gegenüber Studienbewerbern fürs erste Fachsemester gute Chancen. Außerdem berate und vertrete ich Studierende, die im Studiengang Medizin auf einem Teilstudienplatz nur bis zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung zugelassen wurden, sowie jene, die in Deutschland keine Zulassung erhalten haben.